Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Gästehaus Huss
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehausbetreibers. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind unzulässig. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Übermittlung einer Buchungsbestätigung der Betreiber des Gästehaus Huss an den Kunden zustande.
2. Vertragspartner und Vertragsgegenstand
Vertragspartner sind die Betreiber des Gästehaus Huss und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag gegenüber dem Betreiber des Gästehaus Huss.
3. Leistungen
Der Betreiber des Gästehaus Huss ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer am Anreisetag bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde bzw. der jeweilige Dritte ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe bei Kurzzeitvermietung
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden grundsätzlich ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber können die Zimmer auch früher bereitgestellt werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmers um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Betreibers des Gästehaus Huss sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss die umgehende Begleichung des vollen Zimmerpreises zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der des Betreibers aufrechnen oder diese mindern.
6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Sofern zwischen dem Betreiber des Gästehaus Huss und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Betreiber oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Der Kunde ist dann verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises bei einem Rücktritt von bis zu 5 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag, 80% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt von bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag und 100% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt am vereinbarten Anreisetag, für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen.
7. Rücktritt der Betreiber des Gästehaus Huss
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber des Gästehaus Huss in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf einmalige Rückfrage der der Betreiber auf sein Recht zum Rücktritt nicht innerhalb von einer Frist von fünf Tagen verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn in Fällen von höherer Gewalt oder anderer vom Betreiber nicht zu vertretende Umständen die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird oder die dem Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei Rücktritt der Betreiber des Gästhaus Huss entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Haftung
Der Betreiber des Gästehaus Huss haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auch soweit diese durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangen ist, sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei schuldhafter Herbeiführung eines Personenschadens (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers des Gästehaus Huss auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In diesen Fällen (also nicht im Falle des Vorsatzes) beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche sechs Monate; diese gilt für alle anderen Ansprüche ebenfalls. Soweit die Haftung des Betreibers nach dem vorstehenden Absatz beschränkt ist, gelten diese Beschränkungen auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Datenschutz
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt solange gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften dies bedingen.
10. Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN
a) Gestattung der Mitbenutzung eines Internetzugang
Der Betreiber des Gästehaus Huss betreibt in seinem Gästehaus einen Internetzugang per WLAN. Sie gestattet dem Kunden den Zugang zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Gästehauses und ist jederzeit widerruflich. Das Gästehaus Huss übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Es ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Betreiber des Gästehaus Huss behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.
b) Zugangsdaten
Die Zugangsdaten zum WLAN sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Gästehaus bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
c) Gefahren der Internetnutzung, Haftungsbeschränkung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden am Computer des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
d) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das Internet per WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
e) Sicherheit
Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber des Gästehaus Huss, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internets auf das Endgerät gelangt.
f) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mitnutzer stellt den Betreiber des Gästehaus Huss von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Gästehaus auf diesen Umstand hin.
11. Nichtrauchergästehaus / Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall
Im gesamten Gästehaus besteht Rauchverbot. Raucht der Kunde dennoch im Zimmer, wird der Kunde an den Reinigungskosten beteiligt. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Gästehaus-Tarif in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Kunden sind alle anfallendes Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Kunden zu tragen.
12. Fundsachen
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
13. Schäden / Verluste
Für Schäden oder Verluste, z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Gegenständen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Gästehauses liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Betreiber des Gästehaus Huss haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ferlach im Februar 2018